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Das Jahr 2015 steht eindeutig unter einem guten Stern für alle pflegenden Angehörigen. Endlich werden sie und vor allem ihre Leistung, die sie tagtäglich verrichten, ernst genommen.
Die Regierung trägt der Tatsache, dass pflegende Angehörige zur meistgefährdetsten Burn-out-Gruppe gehören, Rechnung und hat ab dem Jahr 2015 zahlreiche Vergünstigungen und vor allem weitere Zahlungen für Betreuung und Beschäftigung ermöglicht.
Beschäftigung statt reiner Pflege
Standen bislang die meisten Leistungen immer unter dem Fokus der Pflege, gibt es ab 2015 zunehmend Gelder für Beschäftigung und Betreuung – und das ist auch dringend notwendig.
Ältere Menschen und ihre pflegenden Angehörigen haben ein Recht darauf, als Menschen wahrgenommen zu werden. Ein Mensch will am Leben teilnehmen und kommunizieren. Er will einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung nachgehen und vor allem der pflegende Angehörige will auch mal in Ruhe und Gelassenheit eine stressfreie Auszeit nehmen von Pflege und Pflicht.
Beschäftigungsleistungen passen sich an Situation und Bedürfnis an
Dazu sind die Betreuungs- und Beschäftigungsleistungen da, die situations- und bedürfnisorientiert abgerufen werden können. So dienen sie dem individuellen Tagesablauf und sorgen dafür, dass besondere Vorlieben ausgelebt werden können. In diesem Rahmen ist auch eine individuelle Förderung von geistigen Kompetenzen möglich. Vom gemeinsamen Kino- oder Theaterbesuch über einen aktivierenden Spaziergang bis hin zur Vorlesestunde oder einer zwanglosen Unterhaltung ist alles möglich.
Spezielle Materialien für Beschäftigung und Förderung
Im aktuellen „miteinander leben“-Katalog finden Sie immer die neuesten Materialentwicklungen, die es derzeit auf dem Markt gibt. Vom Tagesplaner über seniorenfreundliche Gesellschaftsspiele ist alles dabei, was das Freizeitherz von Senioren und ihrer Betreuer höher schlagen lässt. So ist die Betreuungsstunde oftmals auch eine besonders spannende Spielerunde mit eigens dafür entwickeltem Spiele- und Fördermaterial.
Mehr Betreuungsleistungen ab 2015
Da passt es sich gut, dass es ab Januar mehr Betreuungsgeld gibt, das dann individuell in Betreuungsleistungen und Stunden bei speziell dafür ausgebildeten Fachkräften umgesetzt werden kann.
Menschen mit Demenz bekommen im Schnitt 4 bis 8 Euro mehr pro Monat. Vollkommen neu sind Betreuungs- und Beschäftigungsleistungen für alle Menschen, die in eine Pflegestufe eingeteilt sind.
Sie bekommen, unabhängig von einer Demenz, 104 Euro pro Monat für Betreuungs- und Beschäftigungsleistungen.
Das sind wirklich gute Nachrichten für alle pflegenden Familien.
Nun wünsche ich Ihnen viele angenehme und anregende Freizeiterlebnisse. Das neue Betreuungsgeld macht es möglich.
Ihre Eva-Maria Popp
Diesen Artikel fand ich sehr Hilfreich und Interessant was mir hier aber fehlt einen Link zu dem Antrag für das Betreuungsgeld. Bei der fülle von Anträgen im Internet weiß ich immer nicht ob das der richtige Antrag ist. Wenn Sie mir da weiterhelfen könnten wäre ich Ihnen sehr Dankbar. Von einer Bekannten hörte ich das man das Betreuungsgeld auch noch rückwirkend für 2014 beantragen kann. Stimmt das?
Vielen Dank im voraus für die Antworten
Maria Hansen
Hallo Frau Hansen,
der Antrag auf Betreuung ist FORMLOS bei der Pflegekasse/Krankenkasse zu stellen. Es gibt dazu keine Vordrucke. Der Betreuungsdienst, der danach abrechnet ist gerne behilflich. Ansonsten kann sie auch bei der Krankenkasse anrufen. Jede Krankenkasse hat eine Pflegeberatung, die gerne persönlich unterstützt.
Viele Grüße
Eva-Maria Popp
Wo kann man solch einen Antrag für Betreungsgeld für Dement kranke Familienangehörige stellen?
Hallo Herr Simon,
in der Regel wird der Antrag an die Pflegekasse gestellt. Die Pflegekasse ist ein Geschäftsbereich der Krankenkasse bzw. Gesundheitskasse der betroffenen pflege-/betreuungsbedürftigen Person. Wir empfehlen Ihnen mit der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen und sich beraten zu lassen. Sie können sich auch bei der örtlichen Beratungsstelle für pflegende Angehörige informieren. Die Beratung ist normalerweise kostenlos.
Hier ein paar Beispiele:
Webseite der AOK mit Anträgen zum Downloaden:
https://bayern.aok.de/inhalt/antrag-auf-pflegeleistungen-stellen-9/
https://bayern.aok.de/kontakt/formulare-und-antraege/
Bundesgesundheitsministerium, Pflege von Angehörigen zu Hause: Finanzielle Unterstützung und Leistungen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/pflege-von-angehoerigen-zu-hause-finanzielle-unterstuetzung-und-leistungen.html
Fachstelle für pflegende Angehörige, Coburg:
http://www.awo-treff-coburg.de/fachstelle/
Wir hoffen, diese Informationen können Ihnen weiterhelfen.
Viele Grüße
Ihr „miteinander leben“ Blog-Team
Ein sehr informativer Artikel mit ganz wichtigen Informationen. Das wird einigen Angehörigen eine sehr große Hilfe sein und die ein oder andere offene Frage beantworten.
Sehr geehrtes Team,
meine Mutter hatte ab August 2013 Pflegestufe 1, nun wurde sie im Rahmen einer Begutachtung ab Jan. 2017 in Pflegegrad 4 eingestuft.
Für welchen Zeitrahmen hätte Ihr Betreuungsgeld zugestanden ?
Ich wußte davon nichts und habe erst davon erfahren, daß es dies gibt, als der Pflegedienst mich beim halbjährlichen Beratungsbesuch bei Mutter darauf aufmerksam machte.
Nun ist Mutter in Kurzzeit/Verhinderungspflege und ich bitte Sie um Info, die Pflegekasse sagte mir, daß Sie dieses Geld auch für Leistungen (Essen …) während des vollstationären Aufenthaltes im Pflegeheim nutzen kann,
Danke für Ihre Informationen !
mfG
Ch. Jung